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Bundesrecht

Das konsolidierte Bundesrecht gliedert sich in die Bereiche Geltendes Recht und Änderungsvorschriften. Es basiert auf dem amtlichen Fundstellennachweis, der in Fassungen und Versionierungen bis zurück ins Jahr 1990, teilweise sogar weiter zurück bis in das Jahr 1949 vorliegt. Diese Fassungen bieten einzelne Paragrafen und Artikel der Gesetze getrennt in der vollständigen Lesefassung mit den erforderlichen bibliografischen Angaben wie z.B. Stand der Vorschrift, Fundstellennachweis-Nummer, Fundstelle im Bundesgesetzblatt mit direkter Verlinkung dorthin und Hinweisen zur Geltung und zu früheren Fassungen.

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